Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach der Nenngröße des Wasserzählers berechnet.Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse,so wird die Grundgebühr nach der Summe der Nenngröße der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird die Nenngröße geschätzt, die nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
Die Grundgebühr wird nach der Nenngröße des Wasserzählers berechnet. Sie beträgt bei einem Wasserzähler:Nenndurch- durchfluss |
Wasserzähler- größe |
€/Monat netto | €/Monat Brutto mit 7% Umsatzsteuer |
€/Jahr netto | €/Jahr Brutto mit 7% Umsatzsteuer |
bis max. 5 m³/h | Qn 2,5/Q3 4 | 12,00 | 12,84 | 144,00 | 154,08 |
mehr als 5 m³/h bis max. 10 m³/h |
Qn 6/Q3 10Â | 24,75 | 26,48 | 297,00 | 317,79 |
mehr als 10 m³/h bis max. 20 m³/h |
Qn 10/Q3 16Â | 39,00 | 41,73 | 468,00 | 500,76 |
mehr als 20 m³/h bis max. 35 m³/h |
Qn 15/Q3 25Â | 56,50 | 60,46 | 678,00 | 725,46 |
mehr als 35 m³/h bis max. 110 m³/h |
Qn 40/Q3 63Â | 147,00 | 157,29 | 1.764,00 | 1.887,48 |
mehr als 110 m³ bis max. 180 m³/h |
Qn 60/Q3 100Â | 219,00 | 234,33 | 2.628,00 | 2.811,96 |
Die Grundgebühr inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von 7 % für Standrohrzähler (Bauwasserzähler) beträgt:
- Bereitstellungspreis:  2,14 €/Tag  brutto inkl. 7 % Umsatzsteuer ( 2,00 €/Tag netto)
 mindestens jedoch:      16,05 €/Miete brutto inkl. 7 % Umsatzsteuer (15,00 €/Tag netto)
- Barsicherheitsbetrag/Kaution:    500,00 €
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch den Zweckverband zu schätzen, wenn- ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder
- der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder
- sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
Wird ein Standrohrzähler (Bauwasserzähler) oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) 1,37 €/m³ entnommenen Wassers (1,28 €/m³ netto).